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Schriftenreihe "Fragen der Freiheit" |
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zum Positionspapier des Deutscher Naturschutzring Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände e.V. ( DNR ) zur EU - Agrarpolitik der Agenda 2000 von Dr. Günter
Brack, Ministerialdirigent a. D.
Anmerkung der Redaktion dieser Seiten Herr Dr. Brack hat uns freundlicherweise die untige Stellungnahme zum Positionspapier des DNR zukommen lassen. Wir halten es
für wichtig, daß sich die Umwelt- und Naturschutzverbände
mit den darin enthaltenen Argumenten auseinandersetzen.
Im Mittelpunkt des Positionspapiers des Deutscher Naturschutzring Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V. steht die Forderung, die EU Agrarpolitik künftig vornehmlich an dem Ziel der Entwicklung und Förderung einer nachhaltigen, d.h. umweltgerechten Landbewirtschaftung, auszurichten. Von keiner Seite, weder von der praktischen noch der wissenschaftlichen Agrarpolitik wird jemand auf den Gedanken kommen, gegen dieses Ziel Einspruch zu erheben. Am wenigsten ist dies von den Landwirten selbst zu erwarten, für die in der jetzigen wie in den künftigen Generationen die Sicherung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung mit der Bewahrung ihrer existentiellen Lebensgrundlage gleichzusetzen ist. In der Frage, auf welchen Wegen eine umweltgerechte
Landbewirtschaftung zu sichern ist, gehen die Meinungen nach wie vor aber
weit auseinander. Der DNR
gibt in seinem Positionspapier auf diese Frage
nur
sehr unbefriedigende weil zumeist unzureichende Antworten.
Die Verbände beschränken sich darauf, ihre Wünsche an die
EU Agrarpolitik auf äußerst Pauschale und damit zwangsläufig
sehr unpräzise Forderungen zu gründen. Ihre wesentlichen Forderungen
lauten:
Entwurf Gesamtkonzept
Flächenhafte
Extensivierung der Landbewirtschaftung (zurück)
Zum einen sind die Methoden zur Einstellung der Düngemengen auf den Bedarf der Pflanzen in den letzten Jahren immer weiter verfeinert worden, zum anderen besitzen die Vorrangböden eine hohe Absorbtionsfähigkeit, die einer Auswaschung des mineralischen Stickstoffes in den Boden entgegenwirkt. Es ist also ein Irrtum, die Erzielung von Spitzenerträgen im Ackerbau mit einer hohen Grundwasserbelastung gleichzusetzen. Eine höhere Grundwasserbelastung durch die Stickstoffauswaschung ist vielmehr auf den weniger ertragsreichen Ackerbaustand- orten festzustellen, auf die unter den falsch gesetzten Rahmenbedingungen der Preisstützungs- politik der Agrarpolitik in den vergangenen Jahrzehnten der Ackerbau erst ausgedehnt und intensiviert wurde. Es ist die geringere Absorbtionsflähigkeit dieser Böden, die größere Auswaschungsverluste und damit höhere Grundwasserbelastungen bedingen. Die mit Abstand höchsten Grundwasserbelastungen, die in der EU durch Stickstoffüberschüsse auftreten, sind im übrigen in den Regionen mit einer intensiven Viehwirtschaft anzutreffen, in denen die Schweine- und die Bullenmast vornehmlich auf der Basis von zugekauften Futtermitteln betrieben wird. Die Stickstoffülberschüsse liegen in diesen Regionen um ein Vielfaches höher als auf den Intensivstandorten des Ackerbaus, auf denen wie erwähnt, die Nährstoffzufuhr zumeist über mineralische Düngemittel erfolgt. Die Drosselung des Düngemitteleinsatzes auf ein umweltverträgliches Maß läßt sich das sollte mit den vorangegangenen Ausführungen deutlich gemacht werden, keinesfalls mit pauschalen Forderungen nach einer flächenhaften Extensivierung der Landbewirtschaftung erreichen, sondern erfordert regionale ja sogar betrieblich differenzierte Lösungen. Untauglich ist daher auch das im Positionspapier vorgeschlagene Steuerungsinstrument einer Steuer oder Abgabe auf mineralische Düngemittel. Abgesehen davon, daß damit die anzustrebende regionale Differenzierung nicht verwirklicht werden kann, würde die Verbindung von Preissenkungen im Rahmen der Agenda 2000 mit der zusätzlichen Verteuerung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel eine immens große Zahl mittelbäuerlicher Betriebe in den Ruin treiben. Ein Ergebnis, das nach den Vorstellungen der Naturschutz- und Umweltverbände doch gerade verhindert werden soll! Nein, die vordringlichste Maßnahme zur Senkung der Grundwasserbelastung und der Verschmutzung der Oberflächengewässer ist die gesetzliche Einführung von in allen Mitgliedsländern der EU verbindlichen Obergrenzen für den Viehbesatz je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Daneben ist von allen landwirtschaftlichen Betrieben die regelmäßige Aufstellung von Nährstoffbilanzen zum Nachweis einer an die örtlichen Verhältnisse angepaßten ausgewogenen Nährstoffversorgung zu fordern. Die zuletzt genannte Forderung ist inzwischen durch das deutsche Düngemittelgesetz weitgehend erfüllt. Die flächenhafte Extensivierung der Landbewirtschaftung wird von den Verbänden des Naturschutzes als gebetsmühlenhafte Formel bereits seit Jahrzehnten als das Allheilmittel zur Beseitigung aller ökologischen Übel im Bereich des Naturschutzes gefordert. Eine präzise Bestimmung der Ziele des Naturschutzes deckt sofort auf, daß eine flächenhafte Extensivierung dieses Allheilmittel nicht sein kann. Die Zielbereiche des Naturschutzes sind der abiotische und der biotische Ressourcenschutz. Aufgabe des abiotischen Ressourcenschutzes ist der Schutz der Umweltmedien Wasser, Boden und Atmosphäre vor Belastungen, die nicht mehr als umweltverträglich toleriert werden können. Für die Landbewirtschaftung folgt daraus, daß überall dort, wo dies durch den abiotischen Ressourcenschutz gesetzte Limit überschritten wird, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Die Wege, die dazu zu beschreiten sind, wurden oben beschrieben. Im biotischen Ressourcenschutz geht es darum, die für die einzelnen Naturräume typische Artenvielfalt der Flora und Fauna zu erhalten bzw. wiederzugewinnen. Mit einer flächenhaften Extensivierung , wie sie von den Verbänden des Natur- und Umweltschutzes gefordert wird, ist dieses Ziel nicht zu erreichen. Der Umweltrat bei der Bundesregierung hat in seinem Umweltgutachten des Jahres 1994 hervorgehoben, daß das heutige Intensitätsniveau der Landbewirtschaftung um bis zu 70 % gesenkt werden müßte, um das anzustrebende Maß der Biodiversität in den einzelnen Naturräumen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erreichen. An eine flächenhafte Extensivierung dieses Umfanges kann niemand ernstlich denken! Schon bei einer Senkung des Intensitätsniveaus der Landbewirtschaftung um nur 15% bis 20 % würde die Überschußsituation an den landwirtschaftlichen Märkten in eine Mangelsituation umschlagen. Eine Ausdehnung der Extensivierung auf 30%bis 40% würde die Rückkehr zu Hungersnöten in Europa bedeuten. Es ist daher der bare Unfug daß die Naturschutzverbände unter Außerachtlassung der unterschiedlichen Ziele des Naturschutzes von den Landwirten immer wieder eine flächenhafte Extensivierung fordern. Statt die Landwirte für eine Zusammenarbeit mit dem Naturschutz zu gewinnen, verstärken sie damit nur das Mißtrauen und die Ablehnung der Landwirte gegenüber den Forderungen des Naturschutzes. Die Ziele des biotischen Ressoucenschutzes - die Erhaltung bzw. Wiedergewinnung der Artenvielfalt - können in unserer heutigen Kulturlandschaft, weil dazu eine flächenhafte Extensivierung nicht in Frage kommt, nur auf Teilflächen verwirklicht werden. Auf diesen Teilflächen , die in einem Biotopverbundsystem miteinander zu vernetzen sind, ist die Landbewirtschaftung entweder ganz aufzugeben oder eine Rückkehr zu sehr extensiven Nutzungsformen erforderlich. Es handelt sich in der Regel ohnehin um Flächen, die als Feuchtgebiete oder Magerrasen im vergangenen Jahrhundert noch Grenzstandorte der landwirtschaftlichen Nutzung waren, dann aber durch Meliorationsmaßnahmen für eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung erschlossen wurden. Zum Aufbau eines Biotopverbund- systems mit einem anzustrebenden Flächenumfang von 10% bis 15 % ist in den einzelnen Bundesländern bereits seit Jahren das Instrument des Vertragsnaturschutzes entwickelt worden. Zumeist sind es die Landwirte selbst, die sich gegen eine entsprechende Honorierung verpflichten, die Biotopflächen aus der intensiven Nutzung herauszunehmen und sie zu pflegen. Konzentration
der Förderung auf den ökologischen Landbau (zurück)
Die Ziele des abiotischen Naturschutzes - Freihaltung des Wassers, des Bodens und der Atmosphäre von nicht tolerierbaren Umweltbelastungen - vermag der ökologische Landbau ohne Zweifel eher zu erfüllen als derzeit viele Betriebe des konventionellen Landbaus. Mit Extensivierungsraten, die je nach Kulturarten zwischen 10% und 30% liegen, ist es jedoch auch über den ökologischen Landbau nicht möglich auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen die aus Sicht des biotischen Naturschutzes anzustrebende Artenvielfalt wiederherzustellen. Aus Rheinhessen, der Kölner Bucht und der Magdeburger Börde werden selbst nach vollständiger Umstellung auf den ökologischen Landbau keine vor Artenvielfalt strotzenden Biotope werden. Erst kürzlich hat Professor Schuhmacher vom Institut für landwirtschaftliche Botanik der Universität Bonn im Rahmen der landwirtschaftlichen Hochschultagung 1999 festgestellt, daß keine der landwirtschaftlichen Betriebsformen, ob ökologischer Landbau oder konventioneller Landbau, den Forderungen des Artenschutzes gerecht werden kann. Über die volkswirtschaftlichen Folgen einer totalen Umstellung der Landwirtschaft auf den ökologischen Landbau haben sich die Naturschutz- und Umweltschutzverbände offensichtlich keine Gedanken gemacht. Die verbleibende landwirtschaftliche Produktion würde allenfalls noch reichen, um die europäische Bevölkerung zu ernähren. Und auch das ist noch umstritten ! Für Agrarexporte würden jedenfalls keine Nahrungsmittel mehr zur Verfügung stehen. Damit würde den europäischen Volkswirtschaften Exportverluste in Höhe von mehreren Hundert Milliarden DM entstehen. Hinzu kämen wegen der weitaus höheren Verbraucherausgaben für die zu hohen Kosten erzeugten Nahrungsmittel des ökologischen Landbaus beträchtliche Kaufkraftverschiebungen zu Lasten anderer Wirtschaftszweige, in denen zwangsläufig zahlreiche Arbeitsplätze verlorengingen. Es ist also eine Milchmädchenrechnung, wenn der DNR die Rechnung aufmacht, durch die Umstellung auf den ökologischen Landbau könne ein Zugewinn an Arbeitsplätzen erreicht werden. Oder stellen sich die Verbände vor, daß die Zeche der weitaus höheren Produktions- kosten des ökologischen Landbaus aus der EU-Kasse bezahlt werden soll ? Dann müßte der Agrarhaushalt der EU um ein Vielfaches aufgestockt werden, denn heute reicht die Verbrauchernachfrage in Europa nach ökologisch erzeugten Lebensmittel gerade dazu aus, um auf etwa 2% der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit dem ökologischen Landbau wirtschaftlich über die Runden zu kommen. Damit wird gerade aus Verbrauchersicht deutlich, welche Anmaßung und Neigung zur Ökodiktatur hinter der Forderung steckt, die gesamte Landbewirtschaftung auf die Methoden des ökologischen Landbaus umzustellen! Wem an der Ausdehnung des ökologischen Landbaus liegt, zäumt das Pferd am Schwanz auf, wenn er die Ausweitung über staatliche Reglementierung erzwingen will. In einem marktwirtschaftlichem System sollte dem Verbraucher nicht die Freiheit genommen werden, selbst darüber zu entscheiden, welche Produkte er einkauft. Die Vertreter des Natur- und Umweltschutzes sollten daher ihre Öffentlichkeitsarbeit darauf konzentrieren, den Verbraucher dafür zu gewinnen, daß er nicht nur mit den Produkten des ökologischen Landbaus sympathisiert, sondern sie auch kauft . Stopp
der Produktivitätssteigerung (zurück)
Recht kurios nehmen sich die Vorstellungen im Positionspapier zu den Fragen des Weltagrarmarktes aus. Dem DNR schwebt offenbar eine europäische Landwirtschaft vor, die sich mit der Nachfrage auf dem Binnenmarkt bescheidet und unterstützt durch die Einführung von Umwelt- und Sozialstandards für den Weltagrarhandel wirkungsvoll gegenüber Agrarimporten geschützt wird. Die Länder der dritten Welt, in denen nach Auffassung der Verbände die Kaufkraft für den Import europäischer Agrarerzeugnisse fehlt, sollen ihre Nahrungsmittelproduktion intensivieren, um sich weitgehend selbst zu versorgen. Es sind Vorstellungen, die etwas provinziell klingen und wenig Kenntnis der weltweiten Zusammenhänge zwischen den ökologischen Voraussetzungen der Agrarproduktion und der Ernährungssicherung der Bevölkerung in den verschiedenen Breitengraden erkennen lassen. In den meistentropischen
wie subtropischen Gebieten der Erde werden
die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch sehr labile ökologische
Verhältnisse bestimmt. Eine Ausdehnung der landwirtschaftlichen Produktion
auf Grenzstandorte und/oder eine Intensivierung der landwirtschaftlichen
Produktion führen in diesen Regionen durch Bodenerosion, Versalzung
der Böden, Zerstörung der Vegetationsdecke infolge Überweidung
sehr schnell und in großem Umfang zu irreversiblen
Schäden. Der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen
Erzeugung sind unter diesen Bedingungen weitaus engere ökologische
Grenzen als in West- und Mitteleuropa gesetzt. Die europäischen Landwirte
können dank sehr stabiler ökologischer Verhältnisse ohne
Gefährdung der Nachhaltigkeit Nahrungsmittel auf hohem Ertragsniveau
erzeugen. Die Verantwortung für eine weltweite Erhaltung der ökologischen
Lebensgrundlagen spricht daher eindeutig dafür, daß die europäische
Landwirtschaft mit ihrer Produktion einen erheblichen Teil der Ernährung
der wachsenden Bevölkerung in den Regionen mit labilen ökologischen
Verhältnissen übernimmt. Aber wie steht es mit der mangelnden
Kaufkraft der Bevölkerung in diesen Gebieten, von der das Positionspapier
spricht ? Die Globalisierung der Weltwirtschaft sorgt bereits heute dafür,
daß die Zahl der Entwicklungsländer, die zu Schwellenländer
aufrücken, zunehmend größer wird. Und aus Schwellenländern
werden eines Tages auch Staaten mit einer kaufkräftigen Bevölkerung
werden, die in der Lage sind, die erforderlichen Lebensmittel in Europa
zu kaufen.
Entwurf
GESAMTKonzept
(zurück)
Wer die generelle Bindung direkter Einkommensbeihilfen an die genannten ökologischen Kriterien für eine zu akademische und daher nicht zu realisierende Forderung hält, der möge zur Schweiz hinüber schauen, die mit ihrer Agrarreform eben diese Bindung für alle landwirtschaftlichen Betriebe eingeführt hat.
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