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Fragen der Freiheit Heft 250 Zur Zukunft der Unternehmensverfassung Wirkungen verbesserter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen Fritz Andres Rechtslage, der Machtlage und der Interessenlage pdf-Version Als Unternehmensverfassung
soll hier das Verhältnis bezeichnet werden, in dem dieTräger
der Funktionen, die im Unternehmen verbunden sind: der Unternehmer, die
Mitarbeiter, die Kapitalgeber und diejenigen, die den Boden zur
Verfügung stellen, zueinander stehen. Dabei wird hier für das
Unternehmen als ganzes Autonomie und für das Umfeld, in dem es
agiert, Wettbewerb vorausgesetzt.
Der Schwerpunkt der folgenden Untersuchung liegt bei der Frage, welche Bedeutung die gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten für die Unternehmens- verfassungen haben, welche Tendenzen von dort ins Innere der Unternehmen hineinwirken und welche Konsequenzen sich aus wünschenswerten gesamtwirtschaftlichen Änderungen für die Unternehmensverfassungen ergeben 1). [zur Übersicht] II. Die im Unternehmen vereinigten Funktionen Zentral für das
Unternehmen und seine Bewährung im Markt ist die Unternehmer
funktion: es muß jemanden geben, der auf eigene Initiative und
Verantwortung (Chance und Risiko) mit Hilfe der übrigen sog.
Produktionsfaktoren eine Leistung erstellt, um am Markt zumindest
kostendeckende Preise zu erzielen. Wer diese Funktion ausübt, ist
der Unternehmer.
Die Funktion des Kapitals besteht in der Bereitstellung von Ersparnissen für Investitionen, vor allem für die Produktionsmittel. Es geht hier also ums Sparen und um das Verleihen von Ersparnissen, während die Entgegennahme und das Investieren des Kapitals funktionell zum Kernbestand unternehmerischer Tätigkeit gehört. Unternehmer und Kapitalgeber sind daher von ihrer Funktion her streng voneinander zu unterscheiden. Das wird noch ausführlicher zu erläutern sein. Die Funktion der Arbeit besteht in der Erstellung der marktreifen Leistung im Rahmen der Planung des Unternehmers, wobei von der rein ausführenden Tätigkeit bis hin zur weitgehend eigenverantwortlichen Disposition und unternehmerähnlichen Funktion viele Übergänge möglich sind. Wer im Rahmen des Unternehmens Arbeit leistet, wird in dieser Untersuchung der Einfachheit halber ohne Rücksicht auf die heute üblichen arbeits- und tarifrechtlichen Eingruppierungen als Arbeiter oder Mitarbeiter bezeichnet. Zum Boden, der hier nicht besonders thematisiert werden soll, wird unterstellt, daß er dem Unternehmer im Wege der Pacht bzw. des Erbbaurechts, also gegen laufendes Entgelt zur Verfügung gestellt wird. [zur Übersicht] III. Die Formen der Eingliederung von Arbeit und Kapital ins Unternehmen Mit der vorstehenden
Kurzbeschreibung der im Unternehmen notwendigen Funktionen ist noch
nichts darüber gesagt, wer diese Funktionen wahrnimmt, wodurch er
dazu den anderen gegenüber legitimiert wird und in welchem
Verhältnis die Funktionen bzw. ihre Träger zueinander stehen
oder stehen sollten.
[zur Übersicht]Unterstellen wir zunächst einmal, daß die Unternehmerfunktion von einer natürlichen Person wahrgenommen wird. Besondere Anforderungen werden hierzu von der Rechtsordnung im Prinzip nicht gestellt: Unternehmer wird man durch eigenen Entschluß! Man macht einfach von seiner Privatautonomie Gebrauch. Insbesondere macht die Rechtsordnung das Eigentum an den Produktionsmitteln nicht zur Voraussetzung unternehmerischer Tätigkeit. Faktisch braucht der Unternehmer aber Arbeit und Kapital, die er durch Verträge sich beschaffen und an sich binden muß. Dabei stehen sowohl für die Arbeit als auch für das Kapital zwei prinzipiell zu unterscheidende Vertragstypen zur Wahl: der
1. Die Eingliederung der Arbeit Sehen wir uns die beiden Vertragstypen des Austauschvertrages und des Be teiligungsvertrages zunächst einmal für das Arbeitsverhältnis an. [zur Übersicht]
2. Die Eingliederung des Kapitals Auch das Kapital kann dem Unternehmen im Austausch- oder im Beteiligungs verhältnis zur Verfügung gestellt werden: beides ist heute, meist nebeneinander, realisiert. [zur Übersicht]
IV. Die Abhängigkeit der Unternehmensverfassung von der Rechtslage, der Machtlage und der Interessenlage Die Unternehmensverfassung
wird im wesentlichen von der Art und Weise bestimmt, in der Arbeit und
Kapital in das Unternehmen eingebunden werden. Deshalb stellt sich vor
allem die Frage, wovon es abhängt, welche der soeben beschriebenen
alternativen Vertragstypen für die Integration von Arbeit und
Kapital ins Unternehmen gewählt werden.
Dabei muß man sich klarmachen, daß die Rechtsordnung die beschriebenen Vertragstypen schon heute - sogar durchweg in verschiedenen Varianten - zur Verfügung stellt. Rechtlich steht beispielsweise der Gestaltung des Arbeits- verhältnisses als Beteiligungsvertrag nichts im Wege. Es müssen also außerrechtliche Faktoren sein, die für die Wahl bestimmend sind. Man wird hier vor allem die Machtlage und die Interessenlage der Beteiligten in Betracht zu ziehen haben. Deshalb sind die beiden folgenden Fragen von entscheidender Bedeutung:
In Abschnitt V soll diesen
Fragen zunächst für das Verhältnis zwischen Unternehmer
und Mitarbeiter und in Abschnitt VI für die Kapitalseite
nachgegangen werden. In Abschnitt VII 1. werden dann beide Seiten
zusammengeführt und in ihren Abhängigkeiten voneinander
betrachtet.
1. Die
Machtlage im Arbeitsverhältnis
Die
Machtlage zwischen Unternehmer und Arbeiter hängt im wesentlichen
vom Beschäftigungsgrad ab. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist
die Abhängigkeit des Arbeiters vom Unternehmer groß, denn er
hat keine Alternative zu seinem Arbeitsverhältnis. Er kann dem
Unternehmer nicht ausweichen, sondern wird froh sein, einen
Arbeitsplatz zu haben, denn er weiß, daß er, wenn er ihn
verliert, gar keinen oder nur schwer einen anderen finden wird. Er wird
sich daher bei Abschluß des Arbeitsvertrags den Bedingungen, die
ihm der Unternehmer stellt, weitgehend unterwerfen, und er wird auch im
betrieblichen Alltag seine Vorstellungen und Interessen nur wenig zur
Geltung bringen. Obwohl er infolge des Lohnverhältnisses kein
ökonomisches Interesse an seiner Arbeit hat, wird er dies nicht
zeigen, sondern z. B. trotz Krankheit zur Arbeit gehen. Umgekehrt ist
der Unternehmer nicht genötigt, allzu viele Rücksichten zu
nehmen.
Dies alles
ändert sich mit Eintritt der Vollbeschäftigung, wie man in
Deutschland von den späten fünfziger bis zu den späten
sechziger Jahren beobachten konnte. Mitarbeiter zu finden wird jetzt
für den Unternehmer zum Problem. Er bemüht sich, auf die
Interessen seiner Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen, denn er
muß befürchten, daß er wichtige Arbeitsplätze
sonst nicht besetzen kann, oder daß ihm Mitarbeiter, auf die er
unbedingt angewiesen ist, weglaufen.
Vollbeschäftigung,
besonders wenn sie auf Dauer gesichert erscheint, macht also aus der
einseitigen eine wechselseitige Angewiesenheit, in der keine Seite in
stärkerem Maße auf die andere angewiesen ist als umgekehrt.
Man kann daher sagen, daß bei gesicherter
Dauervollbeschäftigung die Machtlage zwischen
Unternehmer und Arbeiter ausgeglichen ist5).
2. Die
Interessenlage im Arbeitsverhältnis
Allerdings
zeigt sich bei Vollbeschäftigung, daß das
Lohnverhältnis die Interessen der Beteiligten nicht in sinnvoller
Weise zueinander in Beziehung bringt. Das fehlende ökonomische
Interesse der Arbeiter an ihrer Leistung, das bisher durch die Angst
vor einem Verlust des Arbeitsplatzes überspielt wurde, tritt jetzt
offen zu Tage. Der Arbeiter braucht die Arbeitslosigkeit nicht mehr zu
fürchten, weil er weiß, daß der Unternehmer in der
Regel nicht leichter einen Ersatz für ihn als er einen anderen
Arbeitsplatz finden wird. Er strengt sich daher nicht mehr besonders
an. Die Unternehmer haben dagegen das Gefühl, in einer fatalen
Situation zu sein, weil sie eigentlich die Kontrolle der Arbeiter
verstärken müßten, damit viel und ordentlich gearbeitet
wird, zugleich aber aus Gründen der Akzeptanz diese Kontrollen nur
noch sehr zurückhaltend ausüben können.
Der dadurch ausgelöste
Verlust an Produktivität (sog. »Schlampereiquote«)
wird für den Unternehmer zu einem ernsthaften Problem. Er sieht
sich aus Wettbewerbsgründen gezwungen, sich dazu etwas einfallen
zu lassen. Viele Unternehmer werden, wenn sie nach den Ursachen der
Mißlichkeiten suchen, in der Vollbeschäftigung den Grund
allen Übels sehen, Vollbeschäftigung als
Überbeschäftigung denunzieren und die guten alten Zeiten
moderater Arbeitslosigkeit zurückwünschen. Eine wachsende
Zahl wird aber erkennen, daß Vollbeschäftigung nur
offenbart, daß es ihnen mit dem Lohnverhältnis noch
nie gelungen ist, die Interessen ihrer Mitarbeiter mit dem
Unternehmensinteresse wirklich zu koordinieren. Und sie werden sich
deshalb überlegen, wie sie diese Interessenkoordination
herbeiführen können. Sie werden erkennen, daß dies nur
durch eine Ablösung des Lohnvertrags durch
Beteiligungsverhältnisse möglich ist.
Dadurch geben sie dem Arbeitsverhältnis eine Struktur, die es ihnen gefahrlos erlaubt, den Bedürfnissen der Arbeiter nach Selbstbestimmung am Arbeitsplatz und nach kollegialer Regelung der innerbetrieblichen Verhältnisse in viel weitergehendem Maße Rechnung zu tragen, als dies beim Lohnverhältnis möglich ist. Sie können bei sachgerechter Ausgestaltung des Beteiligungsverhältnisses darauf vertrauen, daß das Interesse der Mitarbeiter auf eine gute eigene Leistung, auf eine optimale Integration der eigenen Leistung in den Unternehmensprozeß sowie auf das Wohl des ganzen Unternehmens ausgerichtet sein wird. Dieses Vertrauen erlaubt ihnen eine Reduzierung des Antriebs- und Kontrollaufwands und ermöglicht die Einräumung von mehr Freiheit und weitgehender Selbstbestimmung am Arbeitsplatz. Die Verhältnisse entspannen sich. An die Stelle hierarchischer Strukturen mit Befehl, Gehorsam und Fremdbestimmung, tritt mehr und mehr die freiwillige Selbst-Koordination der Mitarbeiter im Interesse der gemeinsamen Zielsetzung. Die Kontrolle des Unternehmers wird weitgehend ersetzt durch die wechselseitige Kontrolle der Mitarbeiter untereinander. Im Wettbewerb der Unternehmer um Mitarbeiter wird es bei Vollbeschäftigung immer weniger nur um die Höhe des Arbeitsentgelts, sondern zunehmend um die Arbeitsbedingungen gehen. Derjenige Unternehmer wird dann die besten Mitarbeiter für sein Unternehmen interessieren können, der ihnen einen Arbeitsplatz mit hoher Selbständigkeit und Verantwortung in einem Unternehmen, in dem alle an einem Strang ziehen, bieten kann. Das aber ist letztlich nur auf der Grundlage von Beteiligungsverhältnissen möglich. Man kann also davon ausgehen, daß in einer Situation der gesicherten Vollbeschäftigung, in der die Machtlage zwischen Unternehmer und Arbeiter in dem Sinne ausgeglichen ist, daß keine Seite der anderen mehr überlegen ist, die Interessenlage der Beteiligten zur Ablösung des Lohnverhältnisses durch Beteiligungsverhältnisse führen wird. [zur Übersicht] 1. Die
Machtlage auf der Kapitalseite
Für
die Analyse der Machtlage auf der Kapitalseite der Unternehmen
muß man sich klarmachen, welche Dienste sich Unternehmer und
Kapitalgeber wechselseitig leisten und worin ihre Abhängigkeiten
voneinander bestehen.
Der
Unternehmer kann mit dem Kapital des Kapitalgebers
Investitionsgüter kaufen und finanzieren, durch deren Einsatz er
die Produktivität seines Unternehmens erhöht. Diese
Möglichkeit der Produktivitätserhöhung besteht
allerdings nicht grenzenlos. Die Unternehmer werden zuerst die
Investitionen tätigen, die den größten
Produktivitätsgewinn, die größte Rentabilität
versprechen, und erst bei vermehrtem Kapitalangebot die Investitionen
mit geringerem Ertrag durchführen. Im Zins als Maß der
Knappheit des Kapitals kann man zugleich einen Ausdruck der
Angewiesenheit der Unternehmer auf zusätzliches Kapital und damit
ihrer Abhängigkeit von den Kapitalgebern sehen. Sinkende
Realzinsen signalisieren daher eine nachlassende Abhängigkeit der
Unternehmer von den Kapitalgebern. Stünden einer durch keine
Krisen unterbrochenen konjunkturellen Entwicklung keine Hindernisse
entgegen, so würde infolge des ständig wachsenden Kapitalangebots der Zinssatz kontinuierlich
sinken und schließlich auf Null fallen6).
Das wäre ein Zustand, in dem Investitionen während der Zeit
ihres Einsatzes gerade so viel an Ertrag abwerfen wie ihre Anschaffung
bzw. ihre Herstellung gekostet hat zuzüglich einer Prämie
für das eingegangene Risiko. Ab dieser Grenze verliert für
den Unternehmer ein weiteres Investieren seinen ökonomischen Sinn.
Er ist auf weiteres Kapital nicht mehr angewiesen und daher auch nicht
bereit, den Kapitalgebern dafür etwas - nämlich einen
positiven Zins - zu bezahlen. Es liegt nahe, in dieser Situation der
überwundenen Kapitalknappheit auch die Machtlage zwischen
Unternehmer und Kapitalgeber als ausgeglichen
anzusehen7).
Aber wir
haben auch den Dienst in Betracht zu ziehen, den der Unternehmer
für den Sparer leistet: die Aufbewahrung heutiger Werte für
zukünftigen Verbrauch. An dieser Aufbewahrung hat der Sparer ein
elementares Interesse. Gesamtwirtschaftlich bewerkstelligt werden kann sie nur durch Investitionen, also durch die
Tätigkeit des Unternehmers8). Zwar
scheint es aus der Sicht des Einzelnen auch möglich zu sein,
für späteren Konsum zu sparen, indem er aus seinem laufenden
Einkommen einen Teil abzweigt, den er heute nicht ausgibt. Aber man
braucht sich nur vorzustellen, daß sich die gesamte
Bevölkerung mit ihrer Ersparnis so verhielte, um einzusehen, daß
damit kein volkswirtschaftliches Vermögen geschaffen oder
aufrechterhalten wird, das zu einem späteren Zeitpunkt verbraucht
werden kann.
Da die
Wertaufbewahrung gesamtwirtschaftlich nur durch Investitionen
möglich ist, besteht im Investieren der Dienst, den die
Unternehmer für die Sparer leisten. Aber die Sparer wissen diesen
Dienst nicht zu würdigen. Sie nehmen ihn kaum wahr, und zwar eben
deshalb nicht, weil sie - zumal bei stabilem Geldwert - aus
einzelwirtschaftlicher Sicht die Alternative des Sparens durch
Geldaufbewahrung haben. Diese Alternative besteht nicht etwa nur in der
Hortung von Bargeld, sondern in jeglichem Umgang mit nicht-konsumiertem
Einkommen, der nicht auf dem kürzesten
Wege zum Konsum durch andere oder zur Investition führt9).
Solange die Investition eine sehr hohe Verzinsung verspricht, kommt die Geldhaltung als Alternative für den Sparer in der Regel noch nicht so sehr in Betracht. Sinkt aber die Rendite der Investitionen durch vermehrte Kapitalbildung auf einen sehr niedrigen Stand, so gewinnt die Geldhaltung, die ohnehin den Vorteil der Liquidität für sich hat, an vergleichsweiser Attraktivität. Dann zeigt sich, daß die gesamtwirtschaftliche Angewiesenheit der Sparer auf die Investoren einzelwirtschaftlich heute nicht besteht. Der Verbleib der Ersparnis in der Geld- und Finanzsphäre wird zur echten Alternative und Bedrohung für die Investition, die gerade dann wächst, wenn die Kapitalvermehrung die einseitige Angewiesenheit der Unternehmer auf die Kapitalgeber aufzuheben beginnt. Dann zeigt der Sparer dem Unternehmer, daß er auf seinen Dienst der Wertaufbewahrung gar nicht angewiesen ist, und er verhindert dadurch zugleich den weiteren Abbau seiner eigenen Machtposition. So bleibt nur die Angewiesenheit der Unternehmer auf die Kapitalgeber, die im wesentlichen vom Knappheitsgrad des Kapitals abhängt, für das Verhältnis beider zueinander maßgebend. Es
gehört allerdings zu den grundlegenden Forderungen, die man an
eine funktionsfähige Ordnung stellen muß, daß sie dem
Einzelnen keine Optionen bietet, die in Wirklichkeit und für die
Gesamtheit nicht bestehen. Es ist daher nicht nur aus
konjunkturellen Gründen notwendig, daß Ersparnis
unverzüglich zu Investition wird, sondern auch aus Gründen
der Wertaufbewahrung. Deshalb muß dem Sparer die Möglichkeit
der Wertaufbewahrung außerhalb der Investition, d. h. der
Wertaufbewahrung in liquider Form genommen werden. Dies kann nur
dadurch geschehen, daß die Liquiditätshaltung mit Kosten -
entweder mit direkten Kosten oder mit den
Verlusten einer dosierten Inflation10) -
belastet wird. Allerdings werden diese Kosten den Verbleib wesentlicher
Teile der Ersparnis in der Finanzsphäre solange nicht verhindern,
wie dort Gewinnchancen locken, die über die Liquiditätskosten
hinausgehen oder sogar als größer beurteilt werden als die
Gewinnerwartungen aus Sachinvestitionen. Denn letztlich kommt es
für die Liquiditätshaltung auf das Verhältnis ihrer
Kosten zu ihrem Nutzen an. Da es nicht sinnvoll sein wird, die Kosten
der Liquidität so hoch anzusetzen, daß sie alle heute sich
bietenden Gewinnchancen im Finanzbereich kompensieren, bleibt es eine
gewaltige Aufgabe, diese Gewinnchancen selbst zu mindern. Die
Kostenbelastung wird zwar durch die von ihr ausgehende Tendenz zu
Dauerkonjunktur und Vollbeschäftigung den wichtigsten Teil zu
dieser Minderung beitragen. Aber es wären in diesem Zusammenhang
bei den gegenwärtigen Verhältnissen doch auch noch
andere Maßnahmen wie z. B. die Tobin-Steuer zu diskutieren, auf
die hier allerdings nicht näher eingegangen werden kann.
Stellt
man sich nun eine Situation vor, in der es wegen der erwähnten
Kostenbelastung in der Geldsphäre keine Möglichkeit der
Wertaufbewahrung mehr gibt, so rückt plötzlich der
Unternehmer ins Blickfeld des Sparers, weil er durch seine
Investitionen der einzige ist, der die für das Sparen
unerläßliche Wertaufbewahrung noch vollbringen kann. Die
Sparer werden auf dem schnellsten Weg ihre Ersparnisse zu den
Investoren bringen und jeden nicht unbedingt notwendigen Verbleib in
der Geldsphäre vermeiden. Unbedingt notwendig werden dann nur noch
die Zwischenglieder sein, die für den Aufbau einer vom Sparer bis
zum Investor reichenden Vertrauenskette erforderlich sind. Denn jeder
wird dem anderen die eigenen oder die ihm anvertrauten Ersparnisse nur
belassen, wenn er zu ihm das Vertrauen einer zuverlässigen,
termingerechten Rückzahlung hat. Da aber die meisten Sparer die
Bonität der Investoren und ihrer Projekte nicht beurteilen
können, haben Banken und ähnliche Kapitalsammelstellen in der
Kreditvermittlung eine sinnvolle Aufgabe. Je weiter die
Kapitalvermehrung dann voranschreitet, desto deutlicher wird die
Angewiesenheit der Sparer auf die Investoren. Regelrecht auf die Suche
nach unternehmerischen Talenten wird sich die Kapitalseite machen
müssen, Risikokapital und Existenzgründungskredite werden -
im Rahmen sinnvoller Risikoabwägungen - demjenigen, der Initiative
entwickeln will, angedient werden. Der Kapitalbesitzer wird
schließlich froh sein, wenn er - direkt oder über die Banken
- noch einen Unternehmer findet, der die Wertaufbewahrung für
seine Ersparnisse übernimmt.
Wird dann
der oben erwähnte Zustand überwundener Kapitalknappheit
erreicht, in dem die Nachfrage des Unternehmers nach zusätzlichem
Kapital und damit seine Angewiesenheit auf den Kapitalgeber
entfällt, so bliebe allerdings eine einseitige Angewiesenheit des
Sparers auf den Investor übrig, wenn nicht auch die Nachfrage nach
Wertaufbewahrung, also das Angebot von zusätzlichem Kapital ab
diesem Zeitpunkt versiegen würde. An sich spricht nicht eben viel
für die Annahme, daß das Bedürfnis nach Vorsorge gerade
bei einem Volumen an Ersparnissen befriedigt sein wird, durch das die
ökonomisch sinnvollen Investitionsmöglichkeiten gerade
ausgeschöpft sind. Das Vorsorgebedürfnis könnte vielmehr
schon vorher befriedigt sein, es könnte aber auch darüber
hinausgehen. Allerdings wird sich, solange der Zins noch positiv ist,
immer eine zusätzliche Ersparnisbildung aus dem Motiv, Einkommen
aus Zinsen und Zinseszinsen zu erzielen,
ergeben und zu einer weiteren Kapitalvermehrung führen11), während bei Unterschreitung der
Null-Linie, wenn also der Zins negativ wird und eine laufende
zusätzliche Ersparnis zur Werterhaltung der bereist
getätigten Ersparnis erforderlich wäre, diese nur aus
Arbeitseinkommen mögliche Leistung kaum aufgebracht werden wird.
Es spricht also vieles dafür, daß zumindest der langfristige
Kapitalzins sich bei Null einpendeln wird, wenn der Kapitalvermehrung
keine künstlichen Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Bei
überwundener Kapitalknappheit und damit bei einem Zins von Null
ist die Angewiesenheit der Unternehmer auf die Kapitalgeber so gering,
daß sie ihnen für zusätzliches Kapital kein Entgelt -
keinen positiven Zins - mehr zu geben bereit sind, während
zugleich die Angewiesenheit der Kapitalgeber auf die Unternehmer als
Investoren soweit sinkt, daß sie nicht bereit sind, diesen ein
besonderes Entgelt - einen negativen Zins - für den Dienst der
Wertaufbewahrung zu bezahlen. Damit dürften die Bedingungen eines
machtfreien Verhältnisses zwischen Unternehmern und Kapitalgebern
erfüllt sein. Die Relativierung der Wertaufbewahrungsfunktion des
Geldes durch eine Belastung der Geldhaltung mit laufenden Kosten ist
dabei allerdings eine notwendige Voraussetzung, ohne die die
Wechselseitigkeit der Angewiesenheit zwischen Unternehmer und
Kapitalgeber nicht erreicht werden kann.
2. Die
Interessenlage auf der Kapitalseite
Was die
Interessenlage auf der Kapitalseite des Unternehmens betrifft, so ist
dem Sparer vor allem an der Wertaufbewahrung gelegen. Er stellt seine
Ersparnis dem Unternehmer zur Verfügung, weil ihm dieser die
Wertaufbewahrung verspricht und er selbst - außer andern
Unternehmern - keine Alternative dazu hat. Typischerweise nicht
interessiert ist der Sparer daran, die wertaufbewahrende Investition
selbst zu tätigen, denn dann wäre er selbst Unternehmer
und bräuchte seine Ersparnisse nicht einem anderen Unternehmer zur
Wertaufbewahrung zu überlassen. Da fast jeder Einkommensbezieher genötigt ist, für zukünftige
Bedarfsfälle Vorsorge zu treffen12),
aber nur wenige sich das Geschäft der Investition und damit der
Wertaufbewahrung selbst zutrauen, werden die meisten Sparer sich mit
der Investition nicht beschäftigen wollen. Sie müssen sich
daher den Unternehmer ihres Vertrauens aussuchen, dem sie ihre
Ersparnisse überlassen wollen. Da auch damit schon viele Sparer
überfordert sind, ist es zum Geschäft der Banken als
Kapitalsammelstellen und Kreditvermittler geworden, die Ersparnisse der
Sparer entgegenzunehmen und an Investoren, über deren Bonität
sie sich ein Bild machen müssen, auszuleihen.
Dominiert
von der Seite der Sparer das Interesse an der Wertaufbewahrung, so ist
der Unternehmer derjenige, der sich zutraut, heute Entscheidungen zu
treffen, deren Richtigkeit sich erst in der Zukunft erweisen wird. Er
ist bereit, das Risiko einzugehen, daß der Wert, den er heute
produziert oder kauft, nämlich das Investitionsgut, im Laufe der
Zeit durch seinen Einsatz sein Einkommen mindestens um die
Anschaffungskosten des Investitionsguts steigert, so daß er
daraus den beim Sparer aufgenommenen Kredit zurückzahlen kann.
Aber natürlich verspricht sich der Unternehmer meist etwas
mehr davon. Fühlt er sich in seiner unternehmerischen
Tätigkeit kompetent, ist er bereit, die Verantwortung für die
Richtigkeit seiner Entscheidungen zu übernehmen, so wird er zwar
Wert auf die Beratung durch seine Mitarbeiter und in gewissen Grenzen
auch auf ihre Mitentscheidung legen, nicht jedoch auf die Mitwirkung
von jemandem, der nur an der Wertaufbewahrung interessiert ist und der
ihm gerade deswegen, weil er sich den unternehmerischen Weitblick und
die notwendige Organisationskraft nicht zutraut, seine Ersparnisse
überlassen hat. Sparen und Investieren sind eben zwei ganz
verschiedene Tätigkeiten, denen verschiedene Fähigkeiten entsprechen
und deren arbeitsteilige Wahrnehmung in der Gesellschaft sinnvoll
ist.
Dieser Interessenlage von
Unternehmer und Sparer wird nur die austauschvertragliche Gestaltung
der Kapitalbeziehung gerecht. Man kann daher davon ausgehen, daß
in machtfreien, nur noch der Interessenlage der Beteiligten Rechnung
tragenden Verhältnissen die Kapitalseite der Unternehmen im
wesentlichen in diesem Sinne organisiert werden wird.
Zwar hat
dann der Sparer immer noch das Risiko des Konkurses des Unternehmers,
in dem er seine Forderung verliert. Aber dieses Risiko wird
marktmäßig durch eine laufend zu zahlende und in der Regel
mit dem Zins erhobene, bei einem Kapitalzins von Null also allein
übrig bleibende Risikoprämie abgegolten. Die Übernahme
von Risiken muß also nicht zu einem laufenden Einfluß wie
im Beteiligungsverhältnis führen. Der Einfluß des
Kapitalgebers besteht beim Austauschvertrag nur in der Auswahl des
Unternehmers, dem er seine Ersparnisse anvertraut, und eventuell noch
in einer Verwendungsbindung für die zu finanzierende Investition.
Den Gegenwert des Risikos, das er damit eingeht, erhält er in
Gestalt der Risikoprämie. Die Entscheidung darüber, wem er
seine Ersparnisse anvertraut, kann ihm niemand abnehmen - auch bei der
Überlassung der Ersparnisse an eine Bank ist nicht jedes Risiko
völlig ausgeschlossen - und in der von der Bank bzw. vom
Unternehmer und Investor zu zahlenden Risikoprämie wird sich
ausdrücken, zu wem die Sparer das meiste Vertrauen haben.
Allerdings
sollte man nicht schematisch davon ausgehen, daß bei bereinigter
Machtlage die Kapitalseite der Unternehmen nur noch
austauschvertraglich organisiert sein wird. Bekommt der
Unternehmer das notwendige Kapital zur Finanzierung seines
Unternehmens oder bestimmter Investitionen im Wege des
Austauschvertrags nicht zusammen, besteht eine Vertrauenslücke,
weil seine Erwartungen und die Risikoeinschätzungen der
Kapitalgeber nicht übereinstimmen, so kann er versuchen, die
Kapitalseite doch mit ins Boot zu nehmen, d. h. ihr ein
Beteiligungsverhältnis anzubieten. Er wird dies insbesondere dann
tun, wenn die Kapitalgeber das Risiko wesentlich höher
einschätzen als er und daher bei austauschvertraglicher Gestaltung
Risikoprämien verlangen, die nach seinen Ertragserwartungen nicht
zu erbringen sind. Doch auch dann, wenn er den Kapitalgebern die
Aufnahme ins Beteiligungsverhältnis mit Mitsprache-und
Kontrollrechten anbietet, bleibt fraglich, ob diese darauf eingehen
werden. Beurteilen sie den Unternehmer gut, die unternehmerische Idee
aber als riskant, werden sie den Austauschvertrag mit angemessener
Risikoprämie vorziehen. Finden sie die Idee gut, den Unternehmer
aber weniger vertrauenswürdig, so werden sie, wenn sie sich
überhaupt engagieren wollen, eher auf ein
Beteiligungsverhältnis und damit auf eine
laufende Kontrollmöglichkeit Wert legen13).
Aber es kann auch sein, daß es dem Unternehmer weder auf dem
einen noch auf dem anderen Weg gelingt, das notwendige Kapital für
seine Investition aufzutreiben, weil die Sparer andere Unternehmer
finden, die ihnen den Dienst der Wertaufbewahrung mit weniger riskanten
Investitionen oder mit einer - aus ihrer Sicht - angemesseneren
Risikoprämie anbieten. Dann muß der Unternehmer abwarten,
bis er selbst genügend Ersparnisse zur Seite gelegt hat, um die
Finanzierungslücke zu schließen.
Entscheidend
ist, daß all diese Abweichungen vom Austauschvertrag in Richtung
Beteiligungsvertrag jetzt nicht mehr machtbedingt sind, sondern eine
sachgerechte Antwort der Beteiligten auf die atypische, aber vielleicht
nicht seltene Situation darstellen, daß der Unternehmer mehr
Vertrauen in Anspruch nehmen will als ihm von den Kapitalgebern
zugebilligt wird und seine Ertragserwartungen nicht ausreichen, die von
den Kapitalgebern geforderte Risikoprämie abzudecken. Wann immer
es daher trotz der allgemein zu erwartenden Tendenz zum
Austauschvertrag zu einer solchen engeren Verbindung zwischen
Unternehmer und Kapitalgeber kommt, so bedeutet dies zwar eine
Verschiebung zwischen der eigentlichen Unternehmer- und der
Kapitalsphäre: der Unternehmer muß auf Einfluß
verzichten, denn er will Risiken eingehen, deren Bewältigung ihm
die Kapitalgeber nicht ohne weiteres zutrauen, er verliert also an
unternehmerischer Freiheit, er muß davon etwas an die
Kapitalgeber abgeben. Oder er muß eigenes Kaptal einsetzen. Sein
Verhältnis zu den Mitarbeitern wird dadurch aber im Prinzip nicht
berührt. Allenfalls werden diese es irgendwann als nachteilig oder
doch unbequem ansehen, es statt nur mit dem Unternehmer zusätzlich
auch noch - direkt oder indirekt - mit dem Kapitalgeber zu tun zu
haben, auch wenn beide zusammen ihnen gegenüber nicht mehr Macht
haben als der Unternehmer bei reiner Fremdfinanzierung allein. Und sie
werden sich vielleicht fragen, ob sie sich mit ihrer Mitarbeit beim
richtigen Unternehmer engagieren, wenn von Seiten des Kapitalmarkts
kein ausreichendes Vertrauen in die Fähigkeiten des Unternehmers
oder in die von ihm geplanten Investitionen besteht.
VII. Zusammenfassende
Betrachtungen
Die bisherigen Überlegungen haben zur Gesamtstruktur der Unternehmen immer wieder gezeigt, daß Arbeit und Kapital nicht unmittelbar miteinander verbunden sind. Der Sparer schließt weder direkt noch über die Kreditvermittler Verträge mit den Arbeitern und die Arbeiter suchen sich nicht Kapitalgeber, um mit ihnen Verträge abzuschließen. Arbeiter und Sparer haben vielmehr den Unternehmer zum unmittelbaren Vertragspartner und nur auf diesem Wege kommt mittelbar auch eine Beziehung zwischen Arbeit und Kapital zustande. Sitzt der
Kapitalgeber gegenüber dem Unternehmer am längeren Hebel, so
kann er dessen Verhalten auch gegenüber der Arbeit für seine
Zwecke und Interessen instrumentalisieren: Der Unternehmer wird zum
Agenten, schließlich zum Angestellten des Kapitals. Das nimmt ihm
die Freiheit, im Verhältnis zur Arbeit das zu vereinbaren und zu
praktizieren, was er als Unternehmer vielleicht für angemessen und
sachgerecht halten würde. Solange er im Verhältnis zur Arbeit
der Überlegene ist, wird er ihr aufnötigen, was den
Kapitalinteressen, von denen er wiederum abhängig ist, dient.
Endet
aber die Überlegenheit des Unternehmers über die Arbeit durch
Dauervollbeschäftigung, so mag das Kapital zwar immer noch Macht
über den Unternehmer haben und - wie heute - seine Funktion
für sich in Anspruch nehmen, mit seiner Macht gegenüber der
Arbeit ist es aber vorbei. Auch der angestellte Manager wird dann
seinen Aktionären klarmachen müssen, daß das
Unternehmen erhebliche Probleme bekommen wird, wenn die Kapitalseite
die Aufnahme der Arbeit ins Beteiligungsverhältnis verweigert.
Obwohl
die Umwandlung vom Austausch- ins Beteiligungsverhältnis für
die Arbeit bereits bei gesicherter Dauervollbeschäftigung zu
erwarten ist, werden wirklich befriedigende Verhältnisse dennoch
erst erreicht, wenn sich der Unternehmer durch die unter VI.1.
genannten Veränderungen aus der Umklammerung durch das Kapital
gelöst haben wird. Nur ein Unternehmer, der sich das von ihm
benötigte Kapital im Wege des Austauschvertrags besorgt hat, ist
frei genug, die Arbeitsverhältnisse voll und ganz im
beiderseitigen Interesse zu vereinbaren und zu handhaben. Man denke
hier nur an die ungezählten innerbetrieblichen Regelungen, die
zwar kostenträchtig, zugleich aber auch für die
Arbeitszufriedenheit von Bedeutung sind. Als Agent der Kapitalseite
wird der Unternehmer immer in vordergründiger Weise den
Kostengesichtspunkt berücksichtigen, da durch ihn der Ertrag des
im Beteiligungsverhältnis stehenden Kapitals gemindert wird. Steht
auch die Arbeit im Beteiligungsverhältnis, so wird zwar schon mit
ausgewogeneren Entscheidungen zu rechnen sein, denn dann haben die
Mitarbeiter gerade in diesen betrieblichen Fragen Mitbestimmungsrechte
und tragen über ihre Gewinnbeteiligung auch einen Teil der Kosten
solcher Maßnahmen. Aber es ist eben immer noch einer - das
Kapital - mit im Boot, dem solche Kosten generell ein Ärgernis
sind. Diesen interessiert eigentlich nur der sog. shareholder value.
Ist er dagegen nicht mehr mit von der Partie, sondern als Fremdkapital
nur noch austauschvertraglich mit dem Unternehmen verbunden, so wird
sich zeigen, daß der Unternehmer als im und für das
Unternehmen verantwortlich Tätiger eigentlich mehr auf der Seite
der Arbeit steht und deshalb viel eher geneigt ist, Kosten mitzutragen,
durch die zufriedenstellende Arbeitsbedingungen hergestellt werden
können. Nur ein Unternehmer, der nicht unter dem Einfluß und
der laufenden Mitbestimmung und Kontrolle durch die Kapitalseite steht,
ist ein freier und den berechtigten Interessen der Arbeitsseite
wirklich aufgeschlossen gegenüber stehender Vertragspartner. Mit
anderen Worten: Die Bereinigung der Machtlage auf der Kapitalseite der
Unternehmen kommt auch der Arbeitsseite zugute und ist Voraussetzung
für eine wirklich zufriedenstellende Lösung der dort
bestehenden Probleme.
Das zeigt
sich auch rein ökonomisch: Dauervollbeschäftigung
läßt natürlich die Arbeitsentgelte steigen, aber
solange das Kapital knapp ist, muß es verzinst werden. Da Arbeit
und Kapital nicht unmittelbar miteinander, sondern nur jeweils mit
dem Unternehmer vertraglich verbunden sind, berührt eine
Erhöhung oder Senkung ihrer Einkommen unmittelbar nur den Gewinn
des Unternehmers. Mittelbar wirken Arbeits- und Kapitalentgelt -
traditionell gesprochen: Lohn und Zins - aber doch aufeinander, indem
jedes die Fähigkeit des Unternehmers zu Zahlungen an die andere
Seite beschränkt. Wenn sich die Unternehmer untereinander im
Wettbewerb befinden, wird es ihnen nur vorübergehend gelingen,
Vorteile, die sie auf der einen Seite erreichen, für sich zu
behalten. Die bei zunehmender Kapitalfülle sich ergebende
Zinssenkung wird daher im wesentlichen den Arbeitseinkommen
zugutekommen. Erst bei einem Zins von Null werden die Arbeitseinkommen
aber ihre volle, der Arbeit zustehende Höhe erreicht haben. Das
zeigt auch auf rein ökonomisch-quantitativem Feld noch einmal,
daß die Verhältnisse auf der Kapitalseite, obwohl jede Seite
es unmittelbar nur mit dem Unternehmer zu tun hat, doch auch auf die
Arbeitsseite durchschlagen.
[zur Übersicht] 2. Die
interessengerechte Gestaltung des machtbefreiten
Arbeitsverhältnisses
Zu den
Auswirkungen, die machtfreie Verhältnisse auf die Beziehungen des
Unternehmers zum Arbeiter und der Arbeiter untereinander haben, seien
hier noch einige Bemerkungen angefügt: Das zentrale Phänomen,
das sich nach Eliminierung aller Machtverhältnisse im Unternehmen
einstellt, ist dies, daß eine Begegnung unter Gleichen
möglich wird: Der Arbeiter ist dem Unternehmer nicht nur rechtlich
bis zum Abschluß des Arbeitsvertrages gleichgestellt, danach aber
untergeordnet, sondern er bleibt als Folge gleicher, wechselseitiger
Angewiesenheit beider aufeinander auch im Vollzug des
Arbeitsverhältnisses ein gleichberechtigter Partner. Auf dieser
Ebene der Begegnung spielen die unterschiedlichen Fähigkeiten und
Bedürfnisse der Beteiligten noch keine Rolle. Es ist die Ebene,
auf der jeder als Mensch anerkannt und ernst genommen wird. Hier geht
es nicht nur um die Vereinbarung der Arbeitsverhältnisse mit den
in ihnen enthaltenen Rechten und Pflichten, sondern z. B. auch um die
Regelung von innerbetrieblichen Organisations- und Verfahrensfragen.
An dieser
Stelle sind manche, die sich Gedanken über die Zukunft der
Unternehmensverfassung gemacht haben, zu der Vorstellung gekommen, die
Gleichheit als Begegnungsebene und Basis der Unternehmensverfassung
müsse zur Demokratisierung der Unternehmen, ja der ganzen
Wirtschaft führen. Über alle Unternehmens- und
Betriebsangelegenheiten sollte basisdemokratisch unter
gleichberechtigter Mitwirkung aller Mitarbeiter durch Abstimmung
entschieden werden. Jedes Problem müßte letztlich vor die
Vollversammlung aller Betriebsangehörigen gebracht und dort
für alle verbindlich geregelt werden können.
Dazu ist
zu sagen, daß rechtlich einer solchen Unternehmensverfassung zwar
nichts in den Weg gestellt werden sollte, daß es einem solchen
Unternehmen aber schwer fallen wird, gute Mitarbeiter zu finden und
sich mit seinen Leistungen am Markt zu behaupten. Denn es gibt zwar
sicher Fragen, in denen eine gleichberechtigte Mitwirkung aller im
Prinzip gerechtfertigt ist: dazu gehören insbesondere, wie bereits
erwähnt, die innerbetrieblichen Rechts- und Verfahrensfragen. Kein
Mitarbeiter aber, der sein Metier beherrscht, wird sich von anderen,
auch nicht von einer Vollversammlung, in die Fachfragen seines
Arbeitsplatzes und Aufgabengebietes hineinreden lassen wollen und auch
die Abstimmung mit den an sein Tätigkeitsfeld angrenzenden
Bereichen wird er nur mit den betreffenden Mitarbeitern, nicht mit
andern regeln wollen. Es würde sich bald herausstellen, daß
basis-demokratische Vollversammlungen - außerhalb der genannten
Bereiche - weder zweckmäßig noch notwendig sind. Die
Koordination der Interessen aller Beteiligten, die durch die
gesellschaftsrechtliche Struktur der Arbeitsverhältnisse erreicht
wird, ermöglicht gerade eine dezentrale Entscheidungsstruktur. Die
Gemeinsamkeit der Zielsetzungen und der Gleichlauf der Interessen
erlaubt es, dem Einzelnen im Leistungsbereich sehr weitgehende
Freiheiten einzuräumen und die Kontrolle ebenfalls zu
dezentralisieren, nämlich den Mitarbeitern und den angrenzenden
Abteilungen zu überlassen. All diese wünschenswerten
Entwicklungen könnten sich nicht ausbreiten, wenn aus einem falsch
aufgefaßten Gleichheitsgedanken heraus ein basis-demokratischer
Zentralismus etabliert wird, hinter dessen Tendenz, alle betrieblichen
Fragen durch ein allgewaltiges Plenum »demokratisch«
entscheiden zu lassen, im Grunde ein Mißtrauen gegen die Freiheit
des Einzelnen und ihre gesellschaftliche Organisierbarkeit steht. So
organisierte Unternehmen haben im Wettbewerb keine Chance, weil sie
durch ihre Entscheidungsstrukturen zu unbeweglich sind und weil sie von
qualifizierten Mitarbeitern, die sich von inkompetenten Kollegen nicht
in ihren Aufgabenbereich hineinreden lassen wollen, gemieden werden.
Allerdings darf man sich über zwei Dinge keiner
Täuschung hingeben:
Es kann hier nicht
ausführlich begründet werden, hat aber auch vielleicht
bereits in der Form einer Andeutung eine gewisse Plausibilität
für sich, daß erst auf der Grundlage der Begegnung unter
Gleichen sowie der Koordination ihrer Interessen dem Einzelnen im
Leistungsbereich größtmögliche Freiheit und
Selbstverantwortung an seinem Arbeitsplatz eingeräumt werden kann,
während zugleich bei der Verteilung des Ertrags der Grundsatz der
ökonomischen Solidarität an Bedeutung gewinnt, ohne die kein
wirklich kooperatives, gemeinschaftliches Zusammenwirken zustandekommt.
Man wird sogar sagen
können: je stärker die Gemeinschaftsebene, auf der die
Begegnung unter Gleichen stattfindet, ausgeprägt ist, je
bewußter sich die in einem Unternehmen zusammenarbeitenden
Menschen auch als Menschen sehen, desto weniger werden sie die
Unterschiedlichkeit ihrer Beiträge auf der Leistungsseite
maßgebend sein lassen für die Regelung der Verteilung.
Jedenfalls wird man das von den qualitativen, auf den Fähigkeiten
der Menschen beruhenden Unterschieden auf der Leistungsseite annehmen
können, während quantitative Unterschiede der
Leistungsbeiträge, unterschiedlich lange Arbeitszeiten u. dgl.,
von den Beteiligten eher auch für die Verteilung als
maßgeblicher Faktor anerkannt werden dürften. Umgekehrt wird
es immer Anzeichen einer geschwächten Gemeinschaftsebene, d. h.
einer weniger intensiven wechselseitigen Wahrnehmung sein, wenn bei der
Verteilung der Knappheitswert der Leistungsbeiträge auf dem
»Arbeitsmarkt« allein bestimmend wird, wenn also jeder
Mitarbeiter durch den Hinweis, daß er anderswo mehr verdienen
könnte, ständig seinen Verbleib in der
Unternehmensgemeinschaft in Frage stellt, um den
Verteilungsschlüssel zu seinen Gunsten zu ändern. - Dabei
hängt die Ausprägung der Gleichheits- und Gemeinschaftsebene
natürlich stark von der Art des Unternehmens ab. So gibt es
Unternehmen, die von vornherein für kurze Zeit berechnet sind,
oder solche, in denen die Zusammenarbeit und damit auch die
wechselseitige Wahrnehmung ziemlich gering ist, weil die
Arbeitsplätze weit entfernt von einander liegen usw. Hier wird
Begegnung nur entsprechend kurz bzw. wenig intensiv stattfinden, so
daß die Leistungsbeiträge - man möchte sagen:
legitimerweise - eher bestimmend für die Verteilung bleiben
werden.
Der Frage, welche
Gesichtspunkte für die Verteilung maßgebend werden, wenn der
Marktwert des Leistungsbeitrags an Einfluß verliert, kann hier
nicht vertieft nachgegangen werden. Wenn es nicht die Gleichheit selbst
sein soll, bleibt wohl nur der in der Gemeinschaft anerkannte Bedarf
als Verteilungskriterium übrig. Die alte Forderung »Jeder
nach seinen Fähigkeiten (auf der Leistungsseite), jedem nach
seinen Bedürfnissen (auf der Verteilungsseite)« käme
also wieder zu Ehren.
Der makroökonomische
Ausgleich der Machtlagen durch Vollbeschäftigung einerseits und
durch Überwindung der Kapitalknappheit andererseits schafft also
die Voraussetzungen für die Herausbildung einer innerbetrieblichen
Ebene der Begegnung unter Gleichen, die ihrerseits Bedingung und
Ausgangsspunkt für eine freie Gestaltung der Arbeitsplätze
und eine solidarische Handhabung der Verteilungsseite ist. Dieses
labile Gebilde von Freiheit, Gleichheit und Solidarität im
Unternehmen entsteht nicht, wenn die Begegnung unter Gleichen nicht
zustandekommt, vor allem also, wenn eine Seite - der Unternehmer - noch
wegen bestehender Arbeitslosigkeit am längeren Hebel sitzt oder
Rücksicht nehmen muß bzw. unter dem Einfluß von
Interessen steht, die nicht aus seiner unternehmerischer Aufgabe oder
aus seinem Verhältnis zu den Mitarbeitern entspringen. Erst in
dieser Trias von Entfaltung, Begegnung und Verteilung findet der
arbeitende Mensch im Unternehmen seine Verwirklichung: Als Freier in
der Produktion am Arbeitsplatz, als Gleicher in der Begegnung mit dem
Unternehmer und den Mitarbeitern, und als solidarisch Teilender bei der
Verteilung des ökonomisch Ertrags der gemeinsamen Arbeit. Die
Befreiung des Arbeiters aus der Abhängigkeit vom Unternehmer durch
Vollbeschäftigung und des Unternehmers aus der Abhängigkeit
vom Kapital durch Überwindung der Knappheit des Kapitals - beides
wird notwendig sein, damit sich solche Verhältnisse entwickeln
können.
Die zu erwartenden
Änderungen des Arbeitsverhältnisses lassen sich auch in
anderer Weise charakterisieren: Befreiung vom Element der Macht
heißt Gleichgewicht zwischen allen Beteiligten, und dies
bedeutet, daß die Beziehungen offen werden für
Qualitäten, die in vermachteten Strukturen keinen Eingang finden
konnten.
Ganz offensichtlich ist dies
für die Impulse, die dem Rechtsbewußtsein der Beteiligten
entspringen. Denn die Macht ist stets ein potentieller Feind des
Rechts, während das Gleichgewicht, das die Begegnung unter
Gleichen ermöglicht, Quelle und Grundlage aller Rechtlichkeit in
den Beziehungen darstellt. Das Recht in einer vermachteten Beziehung
auch nur zu behaupten, ist schwer, es durchzusetzen fast
unmöglich. Es wird nicht die Regel sein, daß sich jemand,
der am längeren Hebel sitzt, freiwillig, aber gegen seine
ökonomischen Interessen, der Rechtsansicht dessen beugt, der von
ihm abhängig ist, auch wenn er sie für richtig hält. Die
»Korrektur« des Ungleichgewichts durch den Staat, der den
unterlegenen Teil mit Sonderrechten ausstattet, bedeutet allerdings
ebensowenig eine Lösung des Problems der Macht wie die
nachträgliche Umverteilung ökonomischer Werte durch den Staat
eine Lösung des Problems der ungerechten Einkommensverteilung in
der Gesellschaft darstellt. In gleichgewichtigen Verhältnissen
kann man dagegen davon ausgehen, daß sich die Menschen in der
Begegnung unter Gleichen wechselseitig in ihrer Würde achten und
zunehmend lernen werden, dieselbe bis in scheinbar kleine Fragen des
täglichen Umgangs zu erkennen und anzuerkennen.
Auch die kulturellen
Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten werden in Beziehungen,
die durch ein Machtgefälle geprägt sind, nur wenig Eingang
finden. Natürlich geht es hier nur um Fragen der Kultur innerhalb
der Zwecksetzung des Unternehmens. Daß Wirtschaftsunternehmen
nicht zu Rechts- oder Kulturveranstaltungen mutieren, das wird schon
der Bewährungsdruck, dem sie durch den Wettbewerb am Markt
ausgesetzt sind, sowie das Einkommensinteresse, das die Beteiligten
verfolgen - und solange sie es verfolgen! - verhindern. Aber in der
Realisierung unternehmerischer Zielsetzungen, auf dem Wege zum Ziel,
kann es im weitesten Sinne des Wortes kultiviert zugehen oder es
können die entsprechenden Fähigkeiten und Bedürfnisse in
vermachteten Verhältnissen verkommen. Der Umgang der Menschen
miteinander, die Gestalt, die sie ihrer Arbeitsumgebung geben, die
soziale Innovationsfähigkeit usw. ist immer getragen von der
Kultur, die die Beteiligten mitbringen und miteinander entwickeln. Aber
es wird in vermachteten Verhältnissen immer nur rudimentär
zum Ausdruck kommen, was im gelebten Gleichgewicht das Innere der
Unternehmen zunehmend durchziehen dürfte: das volle Interesse der
Beteiligten an einer Kultivierung aller Beziehungen und
Verhältnisse.
Das Gleichgewicht erzwingt
die angedeuteten Wandlungen zwar nicht, aber es ermöglicht sie und
legt sie sogar nahe. Es liegt dann nur noch an den Beteiligten selbst,
sich entsprechend einzurichten.
[zur Übersicht] VIII. Anhang: Bemerkungen
zu einigen Phänomenen und Begriffen
1. Sparen und
Investieren - zum Problem der Wertaufbewahrung
Auf die konjunkturpolitische
Problematik eines ohne Einschränkung zur Wertaufbewahrung
geeigneten Geldes braucht hier nicht besonders eingegangen zu werden - dies ist an anderer Stelle in dieser
Schriftenreihe schon oft geschehen14). Wohl
aber soll noch etwas näher beschrieben werden, warum die Haltung
von Ersparnis in Geld oder sonstiger liquider Form auch das Problem der
Wertaufbewahrung und damit der Vorsorge für künftigen
Verbrauch nicht löst.
Wer seine Ersparnisse in
Geld hält, also nicht ausgibt und auch nicht durch Verleihung
dafür sorgt, daß ein anderer eine Leistung vom Markt abruft,
der löst den Anspruch nicht ein, den er in Form des Geldes dadurch
erworben hat, daß er selbst eine Leistung zum Markte gebracht
hat. Die Gegenleistung, auf die er Anspruch hat, wird dann gar nicht
erst produziert und angeboten, so daß das Sozialprodukt
schrumpft, oder sie wird zwar abgesetzt, aber wegen der reduzierten
Nachfrage zu einem niedrigeren Preis, so daß das Preisniveau
sinkt. Die Enthaltsamkeit des Sparers kommt im ersten Fall den
Anbietern zugute, die zuvor als Nachfrager seine Leistung in Anspruch
genommen haben, durch sein Verhalten aber von der Gegenleistung
zumindest vorläufig dispensiert werden, im zweiten Fall den
anderen Nachfragern, die infolge des durch die gesunkenen Preise
gestiegenen Wertes ihres Geldes mehr an Gegenleistung bekommen als sie
dem Markt zuvor geliefert haben. Im ersten Fall haben also die
Produzenten, im zweiten die anderen Konsumenten den Vorteil, der darin
besteht, daß der Geldsparer darauf verzichtet, die Gegenleistung
für die Leistung, die er zum Markte gebracht hat, abzurufen.
Umgekehrt verhält es
sich, wenn der Sparer in einer späteren Periode die in Geld
gehaltene Ersparnis ausgibt: Wird dadurch eine zusätzliche
Produktion angeregt, weil die Produktionskapazitäten bisher nicht
voll ausgelastet waren (Wachstumseffekt), so zahlen ihm die Produzenten
den Vorteil zurück, den er ihnen zu Beginn belassen hatte. Steigen
dagegen die Preise infolge seiner zusätzlichen Nachfrage, so geht
dies zu lasten der übrigen Konsumenten.
Das
güterwirtschaftliche Spiegelbild des monetären Verhaltens des
Sparers besteht also entweder in einer anfänglichen Schrumpfung
und späteren Steigerung des Bruttosozialprodukts, das heißt
aber eben nicht in einer Wertaufbewahrung, oder es wird durch eine
Preissenkung und spätere Preissteigerung, d.h. rein monetär
durch Umverteilung zwischen den Nachfragern und damit ohne
güterwirtschaftliche Auswirkungen kompensiert. Und
selbstverständlich gibt es auch alle denkbaren Mischfälle:
Wirkt sich der anfängliche Nachfrageausfall nur preislich, d. h.
in einem Sinken des Preisniveaus aus, so kann sich die spätere
zusätzliche Nachfrage trotzdem güterwirtschaftlich, d. h. in
einem Wachstum des Bruttosozialprodukts auswirken und umgekehrt. Auch
kann schließlich der Nachfrageausfall sowohl
güterwirtschaftliche als auch deflationäre Konsequenzen nach
sich ziehen und später, bei nachgeholter Nachfrage, sowohl
Wachstumsimpulse als auch Preisauftriebstendenzen auslösen. In
keinem dieser Fälle hat aber das Verhalten des Geldsparers zur
Schaffung und Aufbewahrung eines Wertes geführt, dessen Gegenwert
später konsumiert werden könnte. Und erst recht führt
das Sparen in liquider Form zu keiner Wertaufbewahrung, wenn man -
über diese mehr linearen Betrachtungen hinausgehend - die sich
selbst verstärkenden konjunkturellen Auswirkungen des
Nachfrageausfalls mit in den Blick nimmt.
Was hier über das
Geldsparen gesagt wurde, trifft letztlich für alle Formen der
Vermögensaufbewahrung außerhalb der Investition zu,
insbesondere auf alle reinen Finanzanlagen, an deren Ende nicht eine
Investition steht. Einzelwirtschaftlich mag dadurch der Zweck der
Wertaufbewahrung erreicht werden, gesamtwirtschaftlich ist dies jedoch
nicht der Fall. Übrigens ist es deswegen auch unzutreffend, beim
Aufwand für die Kindererziehung von einer Investition zu reden:
Die Werte werden von den Kindern konsumiert und müssen von ihnen
später als Erwachsene wieder geschaffen werden, wenn sie sie als
Altersversorgung für ihre Eltern verwenden wollen.
Schließlich sollte klar sein, daß natürlich auch der
Bodenerwerb nur bei einzelwirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen
unseres kapitalisierten Bodenrechts ein denkbarer Weg der
Wertaufbewahrung ist - volkswirtschaftlich bietet der Boden keine
Möglichkeit, den Gegenwert geschaffener Werte aufzubewahren.
Das alles zeigt: Nur durch
Investitionen ist es möglich, wirtschaftliche Werte aufzubewahren,
d.h. von der Gegenwart in die Zukunft zu transportieren. Nur die
heutige Produktion eines Gutes, das nicht konsumiert wird, also eines
Investitionsgutes, erhöht durch seinen Einsatz die
Produktivität der zukünftigen Arbeit. Diese
Produktivitätserhöhung benutzt der Unternehmer zur
Rückzahlung des Kredits, mit dem er das Investitionsgut finanziert
hat, und der Sparer, der den Kredit gewährt hat, zur Befriedigung
seines aufgeschobenen Konsums. So bewerkstelligt die Investition
güterwirtschaftlich, was durch Geldsparen
und rein monetäre Transaktionen nicht möglich ist: die
Wertaufbewahrung15). Eine Geldordnung, die
über diesen Tatbestand hinwegtäuscht, indem sie
einzelwirtschaftlich ermöglicht, was gesamtwirtschaftlich nicht
möglich ist, muß zu Störungen im Wirtschaftsgeschehen
führen.
[zur Übersicht] 2. Eigentum an
Produktionsmitteln
Indem
Dauervollbeschäftigung und Kapitalvermehrung die Kapitalseite der
Unternehmen in eine austauschvertragliche Struktur bringen, führen
sie bei
den Produktionsmitteln zu
einer Trennung der beiden sonst meist miteinander verbundenen Aspekte
des Eigentums: dem Nutzungsrecht und dem Vermögenswert. Denn das
Eigentum als Nutzungsrecht ist dann allein dem Unternehmer zugeordnet,
während dem Sparer bzw. Gläubiger nur noch der
Vermögenswert bleibt. Diese Trennung ist sinnvoll und sachgerecht,
weil Sparen und Investieren unterschiedliche Funktionen sind: Sparen
muß jeder, aber der für jede volkswirtschaftliche Ersparnis
notwendige Wertetransfer von der Gegenwart in die Zukunft ist nur durch
Investitionen möglich, die nicht jedermanns Sache sind. Eine
Trennung der Funktionen von Sparen und Investieren ist also
wünschenswert - unbeschadet der konjunkturpolitischen
Notwendigkeit ihrer betragsmäßigen Übereinstimmung und
der unverzüglichen Investition aller Ersparnisse! Die Trennung
ermöglicht ein Wandern der Nutzungsrechte zum fähigsten
Unternehmer, ohne daß sich dieser durch unfähige Sparer oder
deren Vertreter in seine Dispositionen hineinreden lassen muß.
Und sie bedeutet den Verbleib des Vermögenswertes bei dem, dem er
gehört, dem Sparer, ohne daß dieser genötigt ist, sich
Gedanken um Investitionen zu machen, von denen er nichts versteht.
Für die
Unternehmensfinanzierung ergibt sich daraus das Leitbild der
Fremdfinanzierung, also der Finanzierung durch Kredite. Bietet die
Wirtschaft nicht mehr das Auf und Ab von Konjunktur und Krise, das der
einzelne Unternehmer nicht beherrschen kann, sondern gibt es nur noch
Branchen-und Unternehmenskonjunkturen, die der Unternehmer voraussehen
und auf die er sich einstellen können muß, wenn er ein guter
Unternehmer ist, so ist eine Bildung von Eigenkapital zur Abfederung
von unübersehbaren Risiken kaum noch erforderlich. Als Grundlage
für die Kapitalvergabe durch die Sparer und Kreditvermittler wird
und muß dann deren Vertrauen in die Fähigkeit des
Unternehmers ausreichen, den Dienst der Wertaufbewahrung wirklich zu
leisten und den Kredit vereinbarungsgemäß
zurückzuzahlen. Schulden sind dann nicht mehr ein Makel, sondern
ein Vertrauensbeweis.
Was bedeutet die Trennung
des Nutzungsrechts an den Produktionsmitteln von ihrem
Vermögenswert für das Eigentum und für die
Verfügungsbefugnis über die Produktionsmittel? Das Eigentum
an den Produktionsmitteln steht dann zwar dem Unternehmer zu, aber es
hat in seiner Hand keinen Vermögenswert, da es voll verschuldet
ist. Als Eigentümer kann er die Produktionsmittel nutzen und
über sie verfügen, wie er es für richtig hält.
Rechte gegenüber den Mitarbeitern lassen sich aus dem Eigentum
aber nicht herleiten. Zwar ist traditionell immer die Seite, die
über die Produktionsmittel verfügt, im Arbeitsverhältnis
auch die überlegene. Trotzdem folgt diese Überlegenheit nicht
aus dem Eigentum. Denn das Eigentum ist nur ein Recht an Sachen, nicht
über Personen. Am Anfang jedes Arbeitsverhältnisses steht die
Rechtsgleichheit von Unternehmer und Arbeiter. Das Eigentum an den
Produktionsmitteln gibt der Unternehmerseite keine rechtliche, sondern
nur unter bestimmten Umständen, die wir kennengelernt haben, eine
faktische Überlegenheit. Alle Rechte und Pflichten zwischen
Unternehmer und Arbeiter, auch das Direktionsrecht, ergeben sich aus
dem Arbeitsvertrag und wenn sich dabei die eine Seite
regelmäßig den Interessen und der Fremdbestimmung durch die
andere Seite unterwirft, so sind es eben außerrechtliche
Faktoren, insbesondere also die Macht- und die Interessenlage, nicht
aber das Eigentum, die dafür verantwortlich zu machen sind. Die
Aufgabe besteht daher nicht darin, das Eigentum an den
Produktionsmitteln abzuschaffen, einzuschränken oder rechtlich zu
»neutralisieren«, sondern es in eine Situation zu bringen,
in der seine Angewiesenheit auf die Arbeit (durch die
Veränderungen gemäß V und VI) so verstärkt wird,
daß sie der Angewiesenheit der Arbeit auf die Produktionsmittel
die Waage hält (siehe dazu auch VII.1.).
Ist die Machtlage zwischen
allen Beteiligten ausgeglichen, weil der Kapitalgeber wegen der
Wertaufbewahrung auf den Unternehmer und dieser wegen der notwendigen
Nutzung der Investitionen auf die Mitarbeiter ebenso angewiesen ist wie
umgekehrt, so dürfte vom Eigentum in keiner Weise mehr irgendeine
Gefahr für eine Gruppe der Beteiligten ausgehen. Insbesondere
wäre die mißbräuchliche Ausnutzung einer Machtstellung
nicht mehr möglich, während die im Unternehmensinteresse
liegende Dispositionsfreiheit erhalten bliebe. Das Eigentum wäre
also zu einer recht harmlosen, als
Nutzungsrecht aber sehr zweckmäßigen Angelegenheit geworden16).
[zur Übersicht] 3. Kredit und
Schulden
Kredit und Schulden erfahren
oft eine unterschiedliche Bewertung. Kredit als Zeichen des Vertrauens
wird durchaus positiv bewertet von den gleichen Beobachtern, die, wenn
die Rede auf Schulden kommt, nur Probleme sehen. Dabei handelt es sich
begriffsnotwendigerweise um zwei Seiten derselben Sache, die sich genau
entsprechen und zu Null saldieren.
Die Bedenklichkeiten
gegenüber einer Verschuldung sind noch verständlich bei
Konsumentenkrediten, die vom Schuldner oft aus Not aufgenommen werden
und dann durchaus zu einem Problem werden können. Von diesen ist
hier allerdings nicht die Rede, denn Konsumentenkredite stellen keine
gesamtwirtschaftliche Kapitalbildung dar und haben mit
Unternehmensfinanzierung, um die es hier geht, nichts zu tun.
Da im Prinzip gegen die
Bildung von Ersparnissen nichts einzuwenden ist, im Gegenteil sogar
eine Kapitalvermehrung zu begrüßen ist, weil sie u.
a. zu einer Senkung des Zinssatzes führt, so muß
zunächst festgestellt werden, daß eine wertaufbewahrende
Verwendung von Ersparnissen nur durch eigene Investition oder durch
Überlassung an einen anderen Investor durch Kreditgewährung
und damit Verschuldung möglich ist. Wer daher in Verschuldung
generell ein Problem sieht, der muß die Empfehlung aussprechen,
daß das Kapital generell im Beteiligungsverhältnis zum
Unternehmen stehen, die Finanzierung also über einbehaltene
Gewinne oder neu ausgegebene Beteiligungsrechte erfolgen soll.
Daß damit die Unternehmensstrukturen eine ganz unerwünschte
Gestalt bekommen bzw. beibehalten, daß letztlich der Kapitalismus
in den Unternehmen nie ganz überwunden wird, wenn man sich nicht
bei Sparen und Investieren für eine Arbeitsteilung und damit
für eine Fremdfinanzierung und Verschuldung der Unternehmen
entscheidet, das wird dabei offenbar übersehen.
Allerdings muß man
anerkennen, daß Schulden, auch wenn man sie grundsätzlich
als den sachgemäßen Weg der Unternehmensfinanzierung bejaht,
in der heutigen Zeit keine unproblematische Angelegenheit sind.
Schuldverhältnisse sind äußerst anfällige Gebilde:
Konjunktur und Krise, Inflation und Deflation - all dies hat oft
einschneidenden Einfluß auf die Fähigkeit des Unternehmers,
seine Kredite zurückzuzahlen. Dabei ist nicht nur daran zu denken,
daß er in der Krise zahlungsunfähig werden kann, sondern
auch an die reale Aufwertung seiner Zinslast bei sinkenden
Inflationsraten oder seiner Schulden in einer Deflation und an die
reale Abwertung der Schulden in der Inflation, zumindest wenn sie
unvorhersehbar war und daher im Zinssatz nicht richtig antizipiert
wurde. Auch sonstige Risiken wie eine unberechenbare Gesetzgebung oder
politische Entwicklungen und natürlich die Notwendigkeit der
Verzinsung selbst können Schulden zu einer problematischen
Unternehmensfinanzierung machen. Gerade diese Umstände sind es,
aus denen sich heute für die Unternehmen eine gewisse
Notwendigkeit der Finanzierung durch Eigenkapital ergibt. Aber das
wirtschaftspolitische Ziel muß eben darin bestehen, eine Konstanz
der Verhältnisse herbeizuführen, die eine Verschuldung
unproblematisch macht, insbesondere also das Auf und Ab von Konjunktur
und Krise, von Inflation und Deflation zu überwinden, damit dem
Unternehmer nur noch diejenigen Risiken bleiben, die zu bewältigen
seiner Weitsicht und Tatkraft obliegt.
Die negative Bewertung von
Schulden ist also aus Verhältnissen gewonnen, die gerade
überwunden werden müssen. Es soll nicht verkannt werden,
daß dies eine hohe Kunst erfordert, von der wir noch weit
entfernt sind, und daß jedenfalls Dauerkonjunktur und
Vollbeschäftigung zu dieser Kunst dazu gehören. Und da
Kredite und Schulden dasselbe sind, bedeutet dies auch, daß
Verhältnisse, die eine unproblematische Verschuldung zulassen,
zugleich diejenigen sein werden, die eine - ohnehin wünschenswerte
- Ausbreitung des Vertrauens in der Gesellschaft gestatten.
Es sollten daher nicht
grundsätzlich Schulden angeprangert werden, sondern die
Verhältnisse, welche dieselben heute problematisch machen. Denn
diese Verhältnisse mindern zugleich die Bereitschaft, Kredit zu
geben, sich zu verschulden und überhaupt: unternehmerisch
tätig zu sein, und begründen bzw. verstärken die
Notwendigkeit des Eigenkapitals als Voraussetzung und
Zugangserfordernis für unternehmerische Betätigung.
[zur Übersicht] 4. Arbeit und
Zeit - zum Problem der Hektik
Es gibt eine natürliche
Betriebsamkeit in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die durch das
Einkommensinteresse der Beteiligten und den Wettbewerbsdruck bedingt
ist. Aber die heutigen Unternehmensverfassungen tragen von zwei Seiten
mächtig dazu bei, daß daraus Hektik und Streß wird.
Zum einen ist es das
Lohnverhältnis, das das Einkommen des Arbeiters und die
Arbeitskosten des Unternehmers von der Leistung abkoppelt und rein
zeitabhängig macht. Für beide wird dadurch Zeit zu Geld, wenn
auch in umgekehrtem Sinne. Der Unternehmer möchte in die
vereinbarte Zeit möglichst viel Leistung hineinpressen, wodurch
Hektik entsteht, und der Arbeiter empfindet mangels eines
ökonomischen Interesses schon eine Leistung als
Überforderung, die ihm im Beteiligungsverhältnis vielleicht
noch locker von der Hand ginge.
Zum anderen ist es der Zins,
der von der Kapitalseite her zur Hektik in den Unternehmen
beiträgt. Er bringt dem Unternehmer eine Kostenlast, die rein
zeitabhängig ist und ihn daher veranlaßt, die Zeit und damit
diese Kostenlast mit möglichst viel Leistung abzudecken. Auch
dadurch bedeutet Zeit Geld! Der natürliche Nutzungsdruck für
die Sachanlagen, der sich aus der Notwendigkeit der ja ebenfalls rein
zeitabhängigen Tilgung der Kredite ergibt, wird dadurch ganz
erheblich verstärkt. So wünschenswert daher eine
Unternehmensfinanzierung auf der Basis von Krediten auch ist, so ist es
unter dem hier behandelten Aspekt doch auch von einem gewissen Vorteil,
daß eine volle Fremdfinanzierung im wesentlichen erst erreicht
werden wird, wenn die Kredite wegen überwundener Kapitalknappheit
nicht mehr zu verzinsen sein werden.
[zur Übersicht] 5. Zur
Verkäuflichkeit von Unternehmen
Auch wenn das formelle
Verfügungsrecht mit dem Eigentum an den Produktionsmitteln beim
Unternehmer liegt, so hat er doch substanziell nichts mehr zu
verkaufen, wenn die Kapitalseite austauschvertraglich gestaltet ist und
der Vermögenswert des investierten
Kapitals daher nicht bei ihm, sondern bei seinen Gläubigern liegt17, 18). Eine
Unverkäuflichkeit von Unternehmen, wie sie bisweilen gefordert
wird, ist dann aufgrund der ökonomischen Konstellation bereits
gegeben und braucht nicht mehr dekretiert zu werden. Ist die
Unternehmernachfolge nicht mehr zugleich eine
Vermögenstransaktion, so spielt Kapitalbesitz auch auf der Seite
des nachfolgenden Unternehmers keine Rolle mehr. Der Zugang zur
Kapitalnutzung ist dann frei für Bewerber, für deren Auswahl
nicht mehr Erbgang oder Kapitalbesitz, sondern allein die
Tüchtigkeit maßgebend sein wird. Die Trennung des
Nutzungsrechts an den Produktionsmitteln von ihrem Vermögenswert,
die durch die austauschvertragliche Gestaltung der Kapitalseite der
Unternehmen herbeigeführt wird, ermöglicht eine getrennte
Zuordnung des Sachkapitals zu qualifizierten Unternehmern und des
Vermögenswerts zum Sparer.
Da der Unternehmer Arbeit
und Kapital durch Verträge an sich gebunden hat, ist eine
Nachfolge im Prinzip nicht ohne deren Zustimmung möglich. Das
heißt, daß sich der Unternehmer nicht ohne weiteres seinen
Verpflichtungen entziehen und an seiner Stelle einen von seinen
Vertragspartnern vielleicht nicht akzeptierten Nachfolger
präsentieren kann. Wie weit diese Zustimmungsrechte der Arbeits-
bzw. der Kapitalseite jeweils gehen, wird im Zweifel schon in den
Verträgen, mit denen sich Arbeit und Kapital dem Unternehmen
verbinden, festgelegt werden. Bei der Vielzahl der Vertragsbeziehungen,
in denen der Unternehmer häufig vor allem zur Arbeit hin steht,
werden die Zustimmungsrechte jedoch in der Regel nur noch über
Repräsentativorgane geltend gemacht werden können.
In jedem Fall handelt es
sich der Sache nach nicht mehr um einen Verkauf des Unternehmens - zu
verkaufen und auch zu vererben ist da mangels eines
Vermögenswertes nichts mehr -, sondern um die Frage der
Unternehmer- Nachfolge, die bei dem Vertragsgeflecht, in dem und durch
das der Unternehmer seine Initiative entfaltet, nur mit angemessener
Rücksicht auf die Belange aller Beteiligten möglich sein
wird. Da diese an einem möglichst qualifizierten Unternehmer als
Nachfolger des bisherigen interessiert sind, so dürften insgesamt
optimale Voraussetzungen dafür gegeben sein, daß die
Nachfolgeentscheidungen in der Unternehmensführung nach
Fähigkeit und Tüchtigkeit der Bewerber und nicht nach
sachfremden Gesichtspunkten getroffen werden.
6. Zur
Konzentration in der Wirtschaft
An dieser Stelle soll noch
abschließend auf die weitreichenden Konsequenzen hingewiesen
werden, die die Zurückdrängung des Kapitals ins
Austauschverhältnis für die Wettbewerbsstruktur der
Wirtschaft hat. Denn der Weg, auf dem sich üblicherweise die
Konzentration in der Wirtschaft vollzieht, ist der der
Kapitalbeteiligung. Der Verbraucher ahnt meist nicht, wie viele
Unternehmen, die er aufgrund ihrer eigenständigen Firmierung
für unabhängig hält, in Wirklichkeit direkt oder
indirekt in ein mehr oder weniger großes, pyramidal
strukturiertes Konglomerat integriert sind, das durch
Kapitalbeteiligungen als wichtigstem Bindemittel zusammengehalten wird.
Kapitalbeteiligungen aber setzen voraus, daß das Kapital im
Beteiligungsverhältnis zum Unternehmer steht. Sie werden
angestrebt, weil über den Kapitalbesitz das Unternehmen
beeinflußt bzw. beherrscht werden kann. Alle auf diesem Wege
heute miteinander verbundenen und voneinander abhängigen
Unternehmen würden durch die Zurückdrängung des Kapitals
aus dem Beteiligungs- ins Austauschverhältnis in selbständige
Teile auseinanderfallen. Alle Konzerne, die durch Kapitalbeteiligung
zusammengehalten werden, würden sich auflösen in
selbstständige, funktionelle Einheiten. Auch wenn ein Teil der
heute rechtlich selbstständigen, aber über Kapitalbeteiligung
zu einem Konzern gehörenden Unternehmen dann unter Aufgabe ihrer
Selbständigkeit in das Hauptunternehmen integriert würden, so
würden doch die sich bei Dauerkonjunktur und
Vollbeschäftigung ohnehin einstellenden Tendenzen der
Dekonzentration eine entscheidende Verstärkung erhalten.
Ist der Unternehmer aus der
Umklammerung durch das Kapital befreit, so bedeutet dies das Ende der
Kapitalgesellschaft. Ein Unternehmen ist dann das, was eine oder
mehrere miteinander verbundene unternehmerische Persönlichkeiten
durch ihre Initiative und ihre Organisationskraft sowie durch
Verträge mit Mitarbeitern (i. d. R. im
Beteiligungsverhältnis) und Kapitalgebern (i. d. R. im
Austauschverhältnis) zu einer am Markt sich bewährenden
Leistungseinheit zusammenfassen. Es muß einer späteren
Darstellung vorbehalten bleiben, die daraus sich ergebenden Folgerungen
für die Fragen der Haftungsbeschränkung und der sog.
juristischen Person zu ziehen.
|
| [zur Übersicht]
Fussnoten und Verweise
{zurück
zum Text]1) Soweit sich diese
Untersuchung mit der Struktur des
Arbeitsverhältnisses, seiner Abhängigkeit vom
Beschäftigungsgrad und
insbesondere mit den Auswirkungen von Vollbeschäftigung auf die
Unternehmensverfassung beschäftigt, fußt sie auf
Überlegungen von E. Behrens in seinem Aufsatz über
»Mitbestimmung und
Marktwirtschaft«, »Fragen der Freiheit« Heft 86,
Seite 30-42. Auch der
methodische Ansatz, sich der Gestaltungsfrage der Unternehmens-
verfassung über eine Analyse der Rechtslage, der Machtlage
und schließlich der Interessenlage zu nähern, wurde von dort
übernommen.
{zurück zum Text] 2) Diese für die weitere Betrachtung grundlegende Einteilung nimmt Franz Böhm vor in seinem Vortrag zum Thema »Mitbestimmung«, abgedruckt im Protokoll der 27. Tagung der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft« vom 20. und 21. Juni 1966, S. 161 ff. {zurück zum Text] 3) Ein Teil dieser Unternehmen pflegt im Rahmen der »AGP-Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V.«, Landgraf-Karl-Str. 2, 34131 Kassel, Erfahrungsaustausch. Von dort sind auch nähere Informationen erhältlich. {zurück zum Text] 4) Eine austauschvertragliche Beziehung auf der Kapitalseite liegt auch vor, wenn der Unternehmer bereits investiertes Sachkapital gegen festes Entgelt mietet oder als Pächter fungiert. Diese Varianten sind durchaus von Bedeutung und sollten daher auch wenn sie im Verlauf dieser Untersuchung nicht weiter verfolgt werden, überall dort mit bedacht werden, wo es um den kapitalfreien Zugang zur unternehmerischen Tätigkeit geht. {zurück zum Text] 5) Der Nachweis, daß und wie Dauervollbeschäftigung erreicht werden kann, ist nicht Gegenstand dieses Aufsatzes. Das Problem ist in dieser Schriftenreihe bereits mehrfach behandelt worden (siehe dazu die einschlägigen Stichworte im Gesamtinhaltsverzeichnis dieses Heftes). Im Rahmen der vorliegenden Betrachtung geht es lediglich darum, herauszuarbeiten, daß ohne Vollbeschäftigung ein machtfreies Arbeitsverhältnis nicht zu haben ist. Wer daher behauptet, Vollbeschäftigung sei nicht mehr zu erreichen, der hat sich nicht nur mit Arbeitslosigkeit als Dauerzustand abgefunden, sondern verzichtet auch für die jeweils bestehenden Arbeitsverhältnisse und die Probleme der Unternehmensverfassung auf befriedigende Lösungen. Das aber darf nicht das Ende des Nachdenkens sein! {zurück zum Text] 6) Keynes hielt dies in einem Zeitraum von etwa ein bis zwei Generationen für erreichbar (siehe J. M. Keynes, Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, S. 318). {zurück zum Text] 7) Im Rahmen dieser Betrachtung kann die Möglichkeit einer Überwindung der Knappheit von Kapital ebenso wenig nachgewiesen werden wie die Erreichbarkeit von Dauervollbeschäftigung. Wohl aber geht es darum, die Überwindung der Knappheit des Kapitals als unverzichtbare Voraussetzung für ein machtfreies Verhältnis zwischen Unternehmer und Kapitalgeber herauszuarbeiten. {zurück zum Text] 8) Näheres zur Unmöglichkeit der Wertaufbewahrung außerhalb der Investition siehe unter VIII.1. {zurück zum Text] 9) Dazu gehört auch die Haltung von Liquidität zum Kauf von bereits getätigten Investitionen, also z. B. zum Handel mit bestehenden Aktien, der keine Investition darstellt, weil er keine Abnahme einer Leistung vom Markt beinhaltet. Lediglich beim Erwerb neuer Aktien kann man davon ausgehen, daß das ausgebende Unternehmen den Kapitalzufluß für Investitionen oder jedenfalls für realwirtschaftliche Transaktionen benutzen wird. Erst recht keine Investition stellt der Handel mit reinen Finanztiteln, also Anleihen, Schuldverschreibungen und dgl. dar. Auch hier kann man lediglich beim Ersterwerb davon ausgehen, daß der Schuldner mit dem aufgenommenen Kapital Leistungen vom Markt abrufen wird. Schließlich zielt heute auch der Devisenhandel nur noch zum geringsten Teil auf realwirtschaftliche Transaktionen ab. Von den Fällen der Neuemission abge- sehen binden die Märkte für Vermögenswerte also Liquidität, die keinen realen Transaktionen dient, keine Leistung vom Markt abruft und daher - allem Anschein zum Trotz - gesamtwirtschaftlich zur Wertaufbewahrung nichts beiträgt. {zurück zum Text] 10) siehe dazu die Beiträge in »Fragen der Freiheit« Heft 234 {zurück zum Text] 11) Man wird sich hier auf die »Selbstalimentation« der Geldvermögensvermehrung verlassen können, ein Ausdruck, mit dem die Deutsche Bundesbank darauf hingewiesen hat, daß der größte Teil der Zinsen nicht konsumiert, sondern wiederum verzinslich angelegt wird und auf diesem Wege den größten Teil der Vermehrung der Geldvermögen bewirkt. {zurück zum Text] 12) Die Sparmotive brauchen hier nicht im einzelnen untersucht zu werden. Die Bedeutung des Vorsorgesparens wird m. E. gerade in Gesellschaften mit intakten Sozialsystemen (Generationenvertrag, Krankenversicherung usw.) sehr zurückgehen. Aber auch wenn die Ersparnis ausschließlich aus dem Motiv erfolgt, aus Zinsen ein Einkommen zu beziehen, wird die Wertaufbewahrung für die überlassene Kapitalsumme vorausgesetzt. {zurück zum Text] 13) Zum Einfluß unsicherer allgemeiner Verhältnisse auf die Bereitschaft, Kredit zu geben, sich zu verschulden und sich unternehmerisch zu betätigen sowie auf die Notwendigkeit des Eigenkapitals als Voraussetzung einer solchen Betätigung, siehe VIII 3. {zurück zum Text] 14) siehe dazu die einschlägigen Stichworte im Gesamt-Inhaltsverzeichnis in diesem Heft {zurück zum Text] 15) Güterwirtschaftlich ist zwar außer durch Investitionen auch durch die Herstellung langlebiger Konsumgüter wie z. B. Wohnhäuser oder mancher Haushaltsgegenstände eine gewisse Wertaufbewahrung möglich. Aber dies gilt nur sehr eingeschränkt, denn die dort anfallenden Kosten der Unterhaltung bedeuten eine laufende Wertzufuhr, die notwendig ist, um dem Wertverfall entgegenzuwirken, während diese Kosten bei der Investition einkalkuliert und durch die Produktivitätserhöhung, die der Einsatz des Investitionsguts bewirkt, abgedeckt sind. {zurück zum Text] 16) Daß sich an dieser Beurteilung nichts ändert, wenn trotz ausgeglichener Machtlage das Kapital doch einmal ins Beteiligungsverhältnis kommt, weil der Unternehmer Risiken eingehen will, für die er Kredite zu aus seiner Sicht akzeptablen Risikoprämien nicht erhält, wurde bereits unter VI.2. ausgeführt. {zurück zum Text] 17) Die Fragen und Probleme eines über den Substanzwert des Sachkapitals hinausgehenden Ertragswerts oder good-wills müssen einer späteren Behandlung vorbehalten bleiben. Aus ihnen ergeben sich m. E. keine prinzipiell abweichenden Folgerungen. {zurück zum Text] 18) Erst recht ist selbstverständlich ein Unternehmensverkauf durch Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien u. dgl.) nicht mehr möglich, wenn das Kapital nur noch im Austauschverhältnis zum Unternehmen steht (siehe dazu auch den folgenden Abschnitt unter Ziff. 6). Kapitalbeteiligungen, der Handel mit ihnen und damit der für viele spannendste Teil der Börse würden abgelöst durch für Spekulanten vergleichsweise uninteressante Industrieobligationen, Anleihen und dergleichen. |
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